Haegermann UG (haftungsbeschränkt)
AGB Stand 21.08.2013
Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht
ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigtem Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen
erteilt, so gelten auch dann unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Zunächst wird dem Hinweis auf vorhandene eigene Geschäftsbedingungen im Rahmen einer schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich widersprochen.
Vertragsabschluß
Der Vertrag über die Bereitstellung einer Begleitung einer Überführung und/oder Einholung einer Genehmigung kommt mit dem Eingang des Auftrags bei der Firma Haegermann UH (haftungsbeschränkt)
zustande, ohne dass es einer schriftlichen Bestätigung bedarf. Kann die Firma Haegermann UG (haftungsbeschränkt) den Auftrag nicht übernehmen, so hat sie unverzüglich, d.h. spätestens bis zum Ablauf
des nächsten Tages nach Auftragserteilung die Zurückweisung des Auftrages zu erklären (schriftlich oder telefonisch). Als wiksames Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Bereitstellung einer
Begleitung oder Überführung gelten auch mündlich erteilte Aufträge. Aufträge zur Einholung einer Genehmigung sind schriftlich unter Bekanntgabe der Streckenführung und des einzusetzenden Fahrzeugs zu
erteilen. Der schriftliche Auftrag zur Beschaffung der Genehmigung gilt gleichzeitig als Vertrag, jegliche Änderungen bedürfen der Schriftform (Achsabstände und Achslasten sind anzugeben). Das
Antragsformular für Schwertransporte ist hierbei sehr hilfreich. Sofern wir keine Streckenführung vorgeschrieben bekommen, erstellen wir die Route anhand der uns vorliegenden Daten, die behördlich
genehmigt werden. Wir übernehmen keine Garantie für die Befahrbarkeit der Strecke. Auf ausdrücklichen Wunsch wird die Strecke vor- und nachher kostenpflichtig geprüft.
Leistungsausführung/Leistungszeit
Die erteilten Aufträge werden von der Firma Haegermann UG (haftungsbeschränkt) mit der verkehrsüblichen Sorgfalt ausgeführt. Die Firma Haegermann UG (haftungsbeschränkt) ist nicht verpflichtet, die
Leistungen durch eigenen Fuhrpark und Mitarbeiter zu erbringen. Sie ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflicht an andere kompetente Firmen zu vermitteln. Die
Transportbegleitungen / Überführungen werden (30 Min. vorher) an dem vom Kunden angegebenen Abfahrtsort bereitgestellt. Die Zeitdauer der Genehmigungsbeschaffung kann nicht exakt festgelegt werden.
Diesbezügliche Angaben sind unverbindlich. Eine notwendige Polizeibegleitung wird erst angefordert, wenn diese in der vorliegenden Transportgenehmigung angeordnet wird. Hinweis: Polizeibegleitung ist
48 Std. vor Fahrtantritt anzumelden! Die Firma Haegermann UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für Verzögerungen in der Transportabwicklung, die dadurch entstehen, das an dem bereitgestellten
Begleitfahrzeug Defekte auftreten. Ebenso wenig haftet die Firma Haegermann UG (haftungsbeschränkt) für Verzögerungen, die durch Umstände bedingt sind, die sich dem Verantwortlichkeitsbereich der
Firma Haegermann UG (haftungsbeschränkt) entziehen ( Wetterlage, Unfälle, auf der Anfahrtstrecke, verkehrslenkende Maßnahmen, behördliche Auflagen, die nicht durch den Auftrag zur
Genehmigungsbeschaffung umfasst sind, Ausfall der Fahrer durch Krankheit oder Unfall, etc.).
Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes angegeben, erfolgt die Abrechnung des Auftrags auf der Grundlage des erteilten Angebotes. Ist ein Angebot vor Abschluss des Vertrags nicht erteilt worden, so werden folgende
Richtsätze zugrunde gelegt. Eine Pauschale für Telefon bzw. Faxauslagen wird in jedem Fall berechnet. Die abgerechneten Preise verstehen sich jeweils zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und bis 2 Monate nach Ausfertigung gültig. Soweit nichts vereibart gilt folgende Zahlungsvereinbarung: Die Zahlung ist sofort nach Rechnungserhalt
ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchem Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so
werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn der Debitor ist Verbraucher. Eine
Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenansprüche sind unbestritten, oder auf demselben Vetragsverhältnis oder die Gegensprüche sind unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt. Erfolgt eine Stornierung des Auftrages durch den Kunden, egal aus welchem Grund, so bleibt der Kunde gleichwohl verpflichtet alle bereits angefallenen Gebühren und
Kosten zu erstatten zuzuglich einer Pauschale von 200 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Haftung
Die Firma Haegermann UG (haftungsbeschränkt) haftet bei der Abwicklung der Aufträge nur für ihre Mitarbeiter. Fremdfirmen haften für sich selbst. Im Falle der mündlichen Auftragserteilung haftet die
Firma Haegermann UG (haftungsbeschränkt) nicht für Missverständnisse, die sich aus der Auftragserteilung ergeben. Die Firma Haegermann UG (haftungsbeschränkt) haftet ferner nicht für fehlerhafte
Anweisungen des Kunden, für die Einhaltung der behördlichen Auflagen, Schäden im öffentlichen Verkehrsraum, die durch das zu begleitende Fahrzeug entstehen und Schäden, die daraus resultieren, das
Mitarbeiter der Firma Haegermann UG (haftungsbeschränkt) Hilfestellungen bei der Durchfürung des Transportes (z. B. Nachlenken, Einweisen etc.) leisten. Für Fehler bei der Streckenerkundung haftet
die Firma Haegermann UG (haftungsbeschränkt) nicht. Es besteht eine Verkehrshaftungs - Versicherung Nr. V418-90014454012 AIG Europe Limited Deutschland Für Fahrzeugüberführungen besteht eine
Kraftfahrtversicherung für KFZ- Handel und Handwerk bei der Nürnberger Versicherungsgruppe Nr. K37/15656123 Selbstbeteiligung 510 € je Schadensfall in der Vollkasko und Teilkasko.
Nachwort
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches,
Juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist Germersheim oder Frankfurt am Main, ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar und mittelbar ergebende Streitigkeiten. Erfüllungsort der von der Firma Haegermann UG (haftungsbeschränkt) zu erbringenden Leistung ist Wörth -Maximiliansau. Sollte eine Bestimmung dieser
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht
berührt.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten ihre Gültigkeit bis eine neuere Fassung vorliegt!
Elke Haegermann
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