Der Großraum- und Schwertransport inklusive der Verbringung von Autokranen hat in den vergangenen 15 Jahren erheblich an Bedeutung und damit auch zahlenmäßig zugenommen. Diese speziellen Transporte auf öffentlichen Straßen benötigen sehr häufig aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichtes eine Absicherung, die bis zum Jahre 1990 in der Hauptsache durch die polizeiliche Begleitung erfolgte.
Ende der 80-er Jahre wurde zur Entlastung des polizeilichen Vollzugsdienstes ein neues ziviles Begleitkonzept in Rheinland-Pfalz, durch die Bezirksregierung Koblenz und die Autobahnpolizei zusammen mit der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK), entwickelt. Das Konzept basiert auf einem speziell ausgerüsteten Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage und dafür besonders geschultes Fahrpersonal.
(Quelle: Handbuch BSK für Großraum- und Schwertransporte)
Gesetzliche Grundlagen:
§§ 18 und 22 StVO: Abmessungsgrenzwerte von Sattelkraftfahrzeug oder Zug durch Ladung überschritten
§§ 32 und 34 StVZO: Gewichts- und/oder Abmessungsgrenzwerte aufgrund der Fahrzeugart überschritten
§ 70 StVZO: Ausnahmegenehmigung gemäß Richtlinien zu § 70 StVZO
§ 46 Absatz 1 Nr. 5 StVO: Ausnahmegenehmigung gemäß Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 46 Absatz 1 Nr. 5 StVO
§ 29 Absatz III StVO: Erlaubnis gemäß Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 29 Absatz III StVO
§ 39 Abs. 6 StVO: Regelungen zum "fahrenden Verkehrszeichen" (Verkehrszeichen, die sich auf einem Fahrzeug befinden sind für den/die Verkehrsteilnehmer bindend, fahrende (sich bewegende) Verkehrszeichen haben klaren Vorrang gegenüber stationär angebrachten Verkehrszeichen.
Auflagenkatalog nach RGST 1992 Anhang IV:
Nr. 5: Es darf nicht im Konvoi gefahren werden
Nr. 10: Auflagen für Lastfahrt
Nr. 11: Auflagen für Leerfahrt
Nr. 12: Festlegung Fahrtwegabweichungen
Nr. 15: private Begleitung auf BAB durch BF-2 (ohne WVZ-Anlage, mit Funk)
Nr. 16: private Begleitung auf BAB durch BF-2 (ohne WVZ-Anlage, mit zusätzl. Autotelefon)
Nr. 17: private Begleitung außerhalb BAB durch BF-2 (nach vorne) (ohne WVZ-Anlage, mit Funk)
Nr. 18: private Begleitung außerhalb BAB durch BF-2 auf Teilstrecken (ohne WVZ-Anlage, mit Funk)
Nr. 20: privates Begleitfahrzeug (mit WVZ-Anlage)
Nr. 21: privates Begleitfahrzeug (mit WVZ-Anlage) Beifahrer vorgeschrieben !!
Nr. 22: Fahrauflagen (Fahrzeug mit WVZ-Anlage)
Nr. 23: Inanspruchnahme des zweiten Fahrstreifens (Fahrzeug mit WVZ-Anlage), Zeichen 276 (bei Fahrt auf 2. Fahrstreifen), Zeichen 277 (bei Fahrt auf 3. Fahrstreifen)
Nr. 25: Polizeibegleitung außerhalb BAB
Nr. 26: Polizeibegleitung auf BAB
Nr. 27: Polizeibegleitung auf gesamter Strecke
Nr. 28: Polizeiliche Maßnahmen
Nr. 29: Anmeldefrist für Polizeibegleitung bei Vorliegen des Anwendungsbereiches zu Nr. 25, 26, 27 und/oder 28
Nr. 30: Fahrzeiten auf BAB am Wochenende (Mo .- Fr. 09:00 - 15:00 Uhr)
Nr. 31: Fahrzeiten auf BAB in der Urlaubszeit (01.07.-31.08) und Feiertagen (nicht Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern und Freitag vor Pfingsten bis Dienstag danach) (Mo. - Fr. 22:00 - 06:00 Uhr)
Nr. 32: Fahrzeiten auf BAB an Werktagen
Nr. 33: Fahrzeiten außerhalb BAB am Wochenende (nicht Montag, 09:00 bis Freitag, 15:00 Uhr)
Nr. 34: Fahrzeiten außerhalb BAB an Werktagen (Streckenabschnitte dürfen werktags von 06:00 bis 08:30 und von 15:30 bis 19:00 Uhr nicht benutzt werden)
Nr. 35: Fahrzeiten alle Straßen bei erheblicher Maßüberschreitung
Fahrauflagen nach RGST 1992:
1. 2-streifig, rechter Fahrstreifen mit Abstand: BF fährt mittig, ST fährt rechts, Zeichen 276
2. 3-streifig, rechter Fahrstreifen mit Abstand: BF fährt links, ST fährt mittig, Zeichen 277
3. 2-streifig, linker Fahrstreifen mit Abstand: BF fährt mittig, ST fährt links, Zeichen 276
4. 3-streifig, mittlerer Fahrstreifen mit Abstand: BF fährt mittig rechts, ST fährt mittig, Zeichen 277
5. 2-streifig, mittig mit Abstand: BF und ST fahren mittig, Zeichen 276
6. 3-streifig, rechter Fahrstreifen mit Abstand: BF fährt mittig, ST fährt rechts, Zeichen 276
7. 2-streifig, rechter Fahrstreifen mit Abstand: BF und ST fahren rechts, Zeichen 277
8. 3-streifig, mittlerer Fahrstreifen mit Abstand: BF fährt mittig links, ST fährt mittig, Zeichen 276
9. 3-streifig, Überbreite: BF und ST fahren mittig, Zeichen 277
10. 2-streifig, Überbreite: BF und ST fahren mittig rechts, Zeichen 276
11. 3-streifig, Höhenauflage: BF fährt mittig rechts, ST fährt links, Zeichen 276
12. 2-streifig, Baustelle, BF und ST fahren rechts, Zeichen 101
13. außerhalb BAB mit Gegenverkehr: BF und ST fahren rechts, Zeichen 101
14. außerhalb BAB mit Gegenverkehr: BF und ST fahren rechts, Zeichen 276
15. außerhalb BAB mit Gegenverkehr: BF und ST fahren rechts, Zeichen 277
16. außerhalb BAB kein Gegenverkehr: BF und ST fahren mittig, Zeichen 276